Links zum Thema Schule und Bildung

Hier ein paar Links zu Seiten, die meist von öffentlicher Seite betrieben werden.

SchulWeb

SchulWeb ein Gemeinschaftsservice von Bund und Ländern und wird im Rahmen des Deutschen Bildungsservers (DBS) betrieben. Hier findet man Links zu Schulen, Verlagen, Ministerien, Behörden und vielem mehr.

Deutscher Bildungsserver

Über einen Link zu den Landesbildungsservern findet man die Lehrpläne (Bildungspläne) der einzelnen Bundesländer. Auf der Seite des Landesamt für Schulentwicklung in Baden-Württemberg erfährt man aus dem Bildungsplan für die Grundschule (pdf) (Stuttgart, den 21. Februar 1994) folgendes:

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg bestimmt in § 1 den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.
  • (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, daß jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat und daß er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muß.
  • (2) Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirklichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten, die Schüler
    in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern,
    zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen, die im einzelnen eine Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die freiheitlich- demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung verankert, nicht in Frage gestellt werden darf,
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Für Baden-Württemberg siehe auch: